WBTR Details

Das WBTR (Wet Bestuur en Toezicht Rechtspersonen) ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Gemäß dieser Gesetzesänderung müssen niederländische VvEs coöperatieve (Vereniging van Eigenaren) die neuen Bestimmungen und Vorschriften des WBTR in ihre Satzungen und Geschäftsordnungen integrieren und entsprechende Änderungen einführen.
Bereits bestehende VvEs haben eine Übergangsfrist von fünf Jahren, die am 1. Juli 2026 endet. Das bedeutet, dass bestehende VvEs bis zu diesem Datum Zeit haben, um die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen und das WBTR in ihre Satzungen und Geschäftsordnungen zu integrieren.
Wichtig
Die Vorgaben des WBTR (Wet Bestuur en Toezicht Rechtspersonen) sind ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens, also ab dem 1. Juli 2021, für alle betroffenen Rechtspersonen, einschließlich VvEs (Vereniging van Eigenaren), verbindlich. Das bedeutet, dass die neuen Bestimmungen und Vorschriften des WBTR seit diesem Datum für alle VvEs in den Niederlanden gelten.
Somit sind die Regelungen des WBTR seit dem Inkrafttreten für alle VvEs bindend, unabhängig davon, ob sie bereits die erforderlichen Änderungen in ihren Satzungen vorgenommen haben oder nicht.
Was sind die wesentlichen Inhalte des WBTR (Auszüge)
1. Stärkung der Position der Mitglieder
Das WBTR hat das Ziel, die Position der Mitglieder und Anteilseigner innerhalb der Organisationen zu stärken und ihre Rechte zu schützen. Es legt Regeln und Verfahren fest, die Transparenz und Mitbestimmung fördern sollen.
2. Vergütung für Vorstände und Aufsichtsräte
Das WBTR sieht vor, dass die Vergütung für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder transparent und angemessen sein muss. Es soll verhindern, dass überhöhte Vergütungen gezahlt werden, die nicht im Interesse der Organisation oder ihrer Mitglieder sind.
3. Einführung einer Geschäftsführungshaftung
Das WBTR führt die sogenannte "Bestuurdersaansprakelijkheid" ein, die die persönliche Haftung von Vorstandsmitgliedern für grobe Pflichtverletzungen regelt. Dies soll die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstände stärken.
4. Schärfere Regeln für Interessenkonflikte
Das WBTR enthält strengere Regeln für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern. Es fordert eine offene Offenlegung von Interessenkonflikten und schreibt vor, dass betroffene Mitglieder sich aus den entsprechenden Entscheidungen zurückziehen müssen.
5. Erweiterung der Haftung für Aufsichtsräte
Das WBTR erweitert die Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern und legt fest, dass auch sie persönlich haftbar gemacht werden können, wenn sie ihre Aufsichtspflichten grob fahrlässig oder absichtlich vernachlässigen.
6. Mindestanzahl von Vorstandsmitgliedern
Das WBTR führt eine Mindestanzahl von Vorstandsmitgliedern für bestimmte Arten von Organisationen ein, um sicherzustellen, dass die Vorstände ausreichend besetzt sind und effektiv arbeiten können.

Welche Konsequenzen haben Vorstandsmitglieder zu befürchten, wenn sie sich nicht an das WBTR halten
Nachfolgen einige mögliche Folgen:
1. Persönliche Haftung:
Vorstandsmitglieder können persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten grob fahrlässig oder absichtlich verletzen. Dies kann bedeuten, dass sie für Schäden oder Verluste, die der Organisation oder Dritten entstanden sind, persönlich haften müssen.
2. Strafrechtliche Konsequenzen:
In einigen Fällen könnten Verstöße gegen das WBTR auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn Vorstandsmitglieder gegen Gesetze oder Bestimmungen verstoßen, die im WBTR festgelegt sind.
3. Ausschluss aus dem Vorstand:
Wenn Vorstandsmitglieder ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllen oder gegen die Vorschriften des WBTR verstoßen, können sie von den anderen Vorstandsmitgliedern oder von den Mitgliedern der Organisation abgesetzt oder aus dem Vorstand ausgeschlossen werden.
4. Zivilrechtliche Ansprüche:
Betroffene Mitglieder oder Anteilseigner könnten zivilrechtliche Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder geltend machen, wenn sie Schäden oder Verluste aufgrund der Verletzung des WBTR erleiden.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Ausmaß der Haftung und der Konsequenzen von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich der Schwere des Verstoßes, des Ausmaßes des verursachten Schadens und der Umstände des Einzelfalls..